﻿{"id":1126,"date":"2023-10-15T18:00:12","date_gmt":"2023-10-15T17:00:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.maennerchor-badlausick.de\/?page_id=1126"},"modified":"2023-10-15T18:00:12","modified_gmt":"2023-10-15T17:00:12","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.maennerchor-badlausick.de\/index.php\/der-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">Satzung des\n\u201eM\u00e4nnerchor Bad Lausick\u201c e.V.\n\n\n \nName des Vereines: ,,M\u00e4nnerchor Bad Lausick\u201c e.V.\nDer Verein ist unter der Registernummer VR20304 beim Amtsgericht Leipzig eingetragen.\nAls Abk\u00fcrzung des Vereinsnamens wird ,,MCBL\" verwendet.\nSitz des Vereines ist: 04651 Bad Lausick\nPostanschrift ist die des jeweils amtierenden 1. Vorsitzenden.\n\n\nPr\u00e4ambel\n\nDer M\u00e4nnerchor Bad Lausick e.V. stellt eine freiwillige Vereinigung sangesfreudiger M\u00e4nner dar. Die Gr\u00fcndung des Chores erfolgte am 22. April 1854 durch f\u00fcnf sangesfreudige B\u00fcrger von Lausigk. Dieser \u201eSingeverein zu Lausigk\u201c, unter Leitung des damaligen Seidenwebers Gottlob Hertel, wurde mit Umbenennung der Stadt zum ,,M\u00e4nnergesangverein Bad Lausick\u201c umbenannt.\nNach Zusammenschluss mit der S\u00e4ngerabteilung des Turnvereins 1846 entstand im Jahre 1947 der Volkschor Bad Lausick, der sich 1957 den Namen ,,M\u00e4nnerchor Bad Lausick\" gab.\n\nAufgaben und Zweck des Vereins\n\n\u00a71\nZweck des Vereines ist die Pflege des Chorgesanges. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen verwirklicht:\nDurch regelm\u00e4\u00dfige Proben bereitet sich der Chor f\u00fcr Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor, stellt sich dabei auch in den Dienst der \u00d6ffentlichkeit.\n\n\u00a72\nDer Chor verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes ,,Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.\n\n\u00a73\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke eingesetzt werden. Es erfolgen keine Zuwendungen aus Mitteln des Chores an Mitglieder. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche an das Vereinsverm\u00f6gen.  \n\n\u00a74\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sind, beg\u00fcnstigt werden. \n\n\n\nAufl\u00f6sung\n\n\u00a75\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall\nsteuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an das \n\nPflegeheim \u201eAm Schwanenteich\u201c \nHerderstra\u00dfe 18\n04651 Bad Lausick\nKauerauf Sanitas GmbH,\n\ndas es f\u00fcr Veranstaltungen musikalischer Art oder Ausfahrten der Senioren sowie zu unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.\n\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden (\u00a741 Satz 2 BGB). Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschlie\u00dft, ist der vertretungsberechtigte Vorstand der Liquidator.\n\nEmblem und Traditionsfahne\n\n\u00a76\nDas Emblem des Chores stellt einen durch eine waagerechte Linie geteilten Rhombus mit den Farben Gelb und Blau dar, in den die Buchstaben MCBL eingef\u00fcgt sind. In der Mitte des Rhombus ist ein schwarzer Violinschl\u00fcssel zwischen die Buchstaben C und B eingef\u00fcgt.\n\n\u00a77\nDer M\u00e4nnerchor Bad Lausick e.V. ist ordentliches Mitglied des S\u00e4chsischen S\u00e4ngerbundes seit 1993. Infolge der Vereinigung ist er nun Mitglied im S\u00e4chsischen Chorverband.\n\n\nDie Aufnahme von Mitgliedern\n\n\u00a78\nSingendes Mitglied kann jeder sangesfreudige und vom Chorleiter f\u00fcr geeignet erachtete B\u00fcrger werden, der einen entsprechenden Aufnahmeantrag an den Vorstand stellt, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat.\n\n\u00a79\nF\u00f6rderndes Mitglied kann jeder B\u00fcrger werden, der bereit ist, den Chor durch aktive Mitarbeit in Vorbereitung und Durchf\u00fchrung kultureller Aufgaben im Sinne dieser Satzung zu unterst\u00fctzen, sofern er das  18. Lebensjahr vollendet hat. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten.\n\n\n\n\n\n\u00a710\nDie Antr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a78 und 9 werden nach Pr\u00fcfung im Vorstand den Mitgliedern zur Best\u00e4tigung vorgelegt. Bei mehrheitlicher Zustimmung anwesender Chormitglieder gilt der Antragsteller als aufgenommen.\n\n\u00a711\nDas neue Mitglied erh\u00e4lt ein Exemplar der Satzung und, soweit es sich um ein singendes Mitglied handelt, das entsprechende Notenmaterial und Chorkleidung.\n  \n\n\nBeendigung der Mitgliedschaft\n\n\u00a712\nDie Mitgliedschaft endet mit dem Tod, dem beantragten Austritt in Schriftform oder dem Ausschluss. Nach  Austritt\/Beendigung eines Vorstandmitgliedes (aus dem Kernvorstand) sind innerhalb eines Monats Neuwahlen mit verk\u00fcrzter Amtszeit durch die Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren. \n\n\u00a713\nDem Austritt eines Mitgliedes wird antragsgem\u00e4\u00df stattgegeben. Die Nichteinhaltung der Beitragspflicht (\u00a721) wird als Austrittsabsicht des Mitgliedes nach entsprechender Aussprache betrachtet.\n\n\u00a714\nVerst\u00f6\u00dft ein Chormitglied in erheblichem Ma\u00dfe gegen die Vereinsinteressen, kann auf Beschluss des Vorstandes der Ausschluss festgelegt werden. Das betroffen Mitglied ist vorher zu den Vorw\u00fcrfen zu h\u00f6ren und die Gesamtumst\u00e4nde sind zu untersuchen. Die Ausschlussentscheidung ist dem Mitglied in schriftlicher Form mit entsprechender Begr\u00fcndung zuzustellen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde innerhalb von 4 Wochen erhoben werden. Die endg\u00fcltige Entscheidung trifft dann die Mitgliederversammlung.\n\n\u00a715\nBei Beendigung der Mitgliedschaft sind alle dem Verein geh\u00f6rende Materialien und Gegenst\u00e4nde (Noten, Chorkleidung usw.) unaufgefordert zur\u00fcckzugeben. Entrichtete Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcck erstattet. Stehen dem Verein noch offenen Geldforderungen aus, m\u00fcssen diese im vollen Umfang beglichen werden.\n\n\nPflichten der Mitglieder\n\n\u00a716\nAlle Mitglieder haben die Interessen des Chores zu f\u00f6rdern, die singenden Mitglieder au\u00dferdem die Pflicht, regelm\u00e4\u00dfig an den Singestunden teilzunehmen und aktiv bei der Gestaltung von Chorveranstaltungen mitzuwirken.\n\n\n\n\u00a717\nJedes Mitglied ist zur Zahlung eines Beitrages zur Deckung der Unkosten verpflichtet. Der Beitrag ist im 1. Vierteljahr des Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten. \n\n\u00a718\nDie H\u00f6he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung jeweils festgelegt.\n\n\u00a719\nAuf Beschluss des Vorstandes k\u00f6nnen Mitglieder von der Beitragspflicht in besonderen F\u00e4llen (z.B. soziale Notlage o.a.) teilweise oder ganz entbunden werden.\n\n\u00a720\nEhrens\u00e4nger und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.\n\n\u00a721\nWird von einem Mitglied vors\u00e4tzlich die Zahlung des Beitrages verweigert, wird es zum Beginn des Folgejahres ausgeschlossen (\u00a713).\n\nVorstand\n\n\u00a722\nDer Vorstand besteht aus\n    \u2022 drei Mitgliedern des Vereines im Sinne des \u00a7 26 BGB (Kernvorstand). Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist einzeln vertretungsberechtigt. (Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftf\u00fchrer)\n    \u2022 weiteren Vorstandsmitgliedern ohne Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die vom Kernvorstand bestellt und abberufen werden. \u00dcber die Zahl der Mitglieder des Fachvorstandes, ihren Aufgabenbereich und ihre Amtsdauer entscheidet der Kernvorstand. Die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt. Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes jederzeit widerrufen.\n\n\u00a723\nZum Fachvorstand kann berufen werden:\n      \n    \u2022 Kulturbeauftragte\n    \u2022 Notenwart\n    \u2022 Obmann\/-frau f\u00fcr die f\u00f6rdernden Mitglieder\n      \n\n\u00a724\nDer Vorstand wird in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung ermittelt. Er wird f\u00fcr die Dauer von zwei Gesch\u00e4ftsjahren gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.\n\n\n\n\n\u00a725\nDie Beratungen des Vorstandes bzw. Fachvorstandes erfolgen nach Bedarf, mindestens\njedoch einmal im Vierteljahr. Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind schriftlich zu fixieren und vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.\nDie  Revisionskommission ist berechtigt, jederzeit Einsicht in die Gesch\u00e4ftsunterlagen des Vereins zu nehmen. Der Schatzmeister gibt der  Revisionskommission umfassend Auskunft \u00fcber alle finanziellen Angelegenheiten und legt die erforderlichen Unterlagen vor.\n\n\nGesch\u00e4ftsjahr\n\n\n\u00a726\nAls Gesch\u00e4ftsjahr wird das jeweilige Kalenderjahr festgelegt.\n\n\nJahreshauptversammlung\/Mitgliederversammlung\n\n\n\u00a727\nDie Jahreshauptversammlung ist innerhalb des 1.Quartals des Gesch\u00e4ftsjahres vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung hat schriftlich mit Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung zu erfolgen.\nDie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussf\u00e4hig.\n\n\u00a728\nAus schwerwiegenden Gr\u00fcnden k\u00f6nnen weitere Mitgliederversammlungen einberufen werden. Die Entscheidung dar\u00fcber ist dem Vorstand vorbehalten. Ist ein Drittel der Vereinsmitglieder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Mitgliederversammlung, muss der Vorstand eine solche durchf\u00fchren.\n\n\u00a729\nGegenstand der Jahreshauptversammlung sind:\n\n    \u2022 der Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden \u00fcber die im vergangenen Gesch\u00e4ftsjahr geleistete Arbeit,\n    \u2022 der Finanzbericht des Schatzmeisters,\n    \u2022 der Bericht der Revisionskommission \u00fcber den gepr\u00fcften Finanzhaushalt des Vereines,\n    \u2022 Bericht \u00fcber die Mitgliederteilnahme,\n    \u2022 Wahl des Vorstands (im zweij\u00e4hrigen Rhythmus),\n    \u2022 Entlastung des gesamten alten Vorstandes und Schatzmeisters zum abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr,\n    \u2022 Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes nach interner Konstituierung,\n    \u2022 Best\u00e4tigung des Fachvorstandes durch die Mitgliederversammlung.\n\nJ\u00e4hrlich ist au\u00dferdem eine aus 2 Mitgliedern bestehende Revisionskommission in offenem Wahlvorgang zu w\u00e4hlen.\nDie Wahlkommission f\u00fcr die n\u00e4chste Vorstandswahl besteht aus 2 Mitgliedern, die in der Jahreshauptversammlung, in der keine Vorstandswahl erfolgt, in offener Abstimmung gew\u00e4hlt werden.\n\nAu\u00dferdem hat die Mitgliederversammlung folgende Aufgaben:\n    \u2022 Feststellung, Ab\u00e4nderungen und Auslegung der Satzung,\n    \u2022 Ernennung von Ehrenmitgliedern.\n      \n\u00a730\nDie Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist Pflicht jedes Mitglieds des Vereins. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Antr\u00e4ge einzubringen. Diese Antr\u00e4ge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begr\u00fcndung beim Vorstand einzureichen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt.\n\n\u00a731\nBeschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit (relativer Mehrheit) der erschienenen Mitglieder (nach \u00a732 Absatz 1 Satz 3 BGB) abgestimmt. Gez\u00e4hlt werden die g\u00fcltig abgegebenen Stimmen \u2013 Stimmenenthaltungen und nicht stimmberechtigte z\u00e4hlen nicht. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. \nSatzungs\u00e4nderungen des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden (\u00a733 Absatz 1 Satz 1 BGB). \n\u00c4nderungen des Vereinszweckes muss nach \u00a733 Absatz 1 Satz 2 BGB einstimmig erfolgen, d.h. durch alle Mitglieder des Vereines.\nEine Stimmenvollmacht kann erteilt werden \u2013 der Vorstand versucht die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen und stimmt \u00fcber die Ber\u00fccksichtigung ab.\n\n\u00a732\nDer Gesamtverlauf von Mitgliederversammlungen ist schriftlich festzuhalten. Beschl\u00fcsse sind im exakten Wortlaut zu fixieren. Das Protokoll und die gefassten Beschl\u00fcsse sind vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer (Protokollanten) zu unterzeichnen.\n\nEhrungen und Auszeichnungen\n\n\u00a733\nAuszeichnungen an Mitglieder k\u00f6nnen auf Antrag einzelner oder mehrerer Mitglieder beim Vorstand mit entsprechender Begr\u00fcndung eingereicht werden. \u00dcber die Auszeichnung und den Modus der Ehrung entscheidet der Gesamtvorstand. Auszeichnungen sind urkundlich zu belegen.\n\n\u00a734\nMitglieder, die dem Chor 25 Jahre und mehr treu geblieben sind, werden in der Mitgliederversammlung mit einer Urkunde und Blumen geehrt. Diese Ehrung erfolgt jeweils f\u00fcr weitere 5 Jahre analog. In der Urkunde ist eine Unterscheidung vom singenden bzw. f\u00f6rdernden Mitglied vorzunehmen. \n\n\n\n\n\u00a735\nMit Vollendung des 70. Lebensjahres kann nach Vorstandsbeschluss ein Mitglied zum Ehrens\u00e4nger ernannt werden, sofern er im Zusammenhang mit \u00a716 tats\u00e4chlich aktiv mitgewirkt hat.\n \n\u00a736\nZum Ehrenmitglied k\u00f6nnen Personen auf Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden, die sich dem Chor gegen\u00fcber besonders verdient gemacht haben.\n\n\u00a737\nDie Ehrungen und Auszeichnungen sind durch Urkunden zu belegen.\n\n\u00a738\nAuf Antrag kann der Vorstand bei entsprechenden Anl\u00e4ssen (z.B. ,,runder\u201cGeburtstag, Hochzeiten, Trauerfeiern usw.) ein angemessenes Geschenk, Kranz und\/oder Blumen \u00fcberreichen.\n\nKulturarbeit\n\n\u00a739\nZur Pflege der Geselligkeit seiner Mitglieder und deren Angeh\u00f6rigen veranstaltet der Verein kulturelle Veranstaltungen, Abende, Ausfahrten usw.\nF\u00fcr die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung ist der 3. Vorsitzende verantwortlich. Zu seiner Unterst\u00fctzung stehen ihm ausgew\u00e4hlte Mitglieder als Kulturausschuss zur Seite. Die Ausschussmitglieder werden in der Mitgliederversammlung festgelegt.\nZur Mitarbeit bei der Vorbereitung von Veranstaltungen k\u00f6nnen alle Chormitglieder verpflichtet werden.\n\n\u00a740\nAls besondere H\u00f6hepunkte im Vereinsleben sind die Jubil\u00e4umsveranstaltungen der Gr\u00fcndung des Chores im Abstand von 5 Jahren vorzubereiten. Der Gesamtvorstand setzt f\u00fcr die rechtzeitige Vorbereitung eine Arbeitsgruppe ein, der auch Nichtmitglieder des Vereins angeh\u00f6ren k\u00f6nnen.\n\n\nDatenschutz\/Pers\u00f6nlichkeitsrechte\n\n\u00a741\nDer Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erf\u00fcllung der gem\u00e4\u00df dieser Satzung zul\u00e4ssigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Stimme, Ehrens\u00e4nger, Funktion(en) im Verein. \n\nAls Mitglied des s\u00e4chsischen Chorverbandes und somit auch des Deutschen Chorverbandes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. \n\nDer Verein ist \u00fcber dem s\u00e4chsischen Chorverband versichert. Im Leistungsfall m\u00fcssen ebenfalls personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, Geburtstag, u.a. \u00fcbermittelt werden.\n\nIm Zusammenhang mit den vom Verein durchgef\u00fchrten satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein personenbezogene Daten, wie Namen und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und \u00fcbermittelt Daten und Fotos zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. \nDies kann betreffen: Teilnehmerlisten, Wahlergebnisse sowie kulturelle Ereignisse des Vereines, anwesende Vorstandsmitglieder und Funktionen\n\nEin Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.\n \nIn Print-Medien sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch \u00fcber Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten ver\u00f6ffentlicht: Name, Vereinszugeh\u00f6rigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und \u2013 soweit erforderlich \u2013 Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder f\u00fcr einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch fristgem\u00e4\u00df ausge\u00fcbt, unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und  verzichtet auf k\u00fcnftige Ver\u00f6ffentlichungen\/\u00dcbermittlungen. \n\nMitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktion\u00e4re und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) ben\u00f6tigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgeh\u00e4ndigt, dass Namen, Adressen und  sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.\n \nDurch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Ver\u00e4nderung, \u00dcbermittlung, Sperren, L\u00f6schung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausma\u00df und Umfang zu. Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gr\u00fcnden hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.\n \nJedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes  (insbesondere \u00a7\u00a7 34, 35) das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empf\u00e4nger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, L\u00f6schung oder Sperrung seiner Daten. \n\n\n\nInkrafttreten\n\n\u00a742\nDie Satzung ist in der Jahreshauptversammlung am 23. M\u00e4rz 1995 beschlossen worden. \n\nDie Satzung wurde nach \u00c4nderungen in \u00a7\u00a7 6, 11, 22, 29, 34, 35 und 41 und redaktionellen Korrekturen in der Mitgliederversammlung am 06. M\u00e4rz 2014 insgesamt neu beschlossen. \n\nWeitere \u00c4nderungen in den \u00a7\u00a7 11, 12, 15, 22, 23, 24, 25, 29, 30, 31, 32 und 41 wurden in einer Mitgliederversammlung am 03. M\u00e4rz 2016 neu beschlossen. \n\nMit der Jahreshauptversammlung am 19.10.2017 wurde der Paragraf 5 (Aufl\u00f6sung)ge\u00e4ndert.\n\nDie \u00c4nderungen werden mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.\nDer Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Gesch\u00e4ftsordnung erlassen.\n\n\n\nMichael Marquardt\t\t\tLars Fregin\n(1.Vorsitzender)\t\t \t(Schriftf\u00fchrer)<\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des \u201eM\u00e4nnerchor Bad Lausick\u201c e.V. Name des Vereines: ,,M\u00e4nnerchor Bad Lausick\u201c e.V. Der Verein ist unter der Registernummer VR20304 beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Als Abk\u00fcrzung des Vereinsnamens wird ,,MCBL&#8220; verwendet. Sitz des Vereines ist: 04651 Bad Lausick Postanschrift ist die des jeweils amtierenden 1. Vorsitzenden. 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